Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und 2CK-Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von 2CK-Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von 2CK-Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der 2CK-Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

Angebote

Die Angebote von 2CK-Immobilien erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von von 2CK-Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

Entstehen des Provisionsanspruchs

Der Nachweis, bzw. die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von 2CK-Immobilien im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von 2CK-Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von 2CK-Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von 2CK-Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von 2CK-Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. 2CK-Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von 2CK-Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, von 2CK-Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie für Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen (s.o.), bzw. 7,14% bei Gewerbeimmobilien und Grundstücken, 2 Monatsmieten Mieterprovision bei Mietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.

Doppeltätigkeit

2CK-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner)entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von 2CK-Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von 2CK-Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der von 2CK-Immobilien sämtliche Aufwendungen, die von 2CK-Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der von 2CK-Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von 2CK-Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

Informationspflicht nach VSBG

2CK-Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen 2CK-Immobilien und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ostseebad Mönchgut

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Aufgrund geltender Gesetzgebung sind wir verpflichtet Ihnen folgende Hinweise zu geben

Mit Ihrer Bitte um Zusendung weiterer Informationen bzw. Vereinbarung eines Besichtigungstermins möchten Sie aus Sicht des Gesetzgebers unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen und damit mit uns einen Maklervertrag abschließen. Wir müssen Ihnen dazu ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Selbstverständlich fallen für Sie nur Provisionskosten bei einem Vertragsabschluss an.Wir bitten um Verständnis für diesen etwas bürokratischen Vorgang.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung (Tag des Vertragsabschlusses) in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, 

2CK-Immobilien
Christian Karohs
Alt Reddevitz 108
18586 Ostseebad Mönchgut

Email: office@2ck-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder email – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, falls wir welche von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.